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Allgemeine Geschäftsbedingungen

[tech]NEO GmbH

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere – auch künftigen – Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern i.S.v. § 310 BGB (nachfolgend: “Käufer“). Abweichende AGB des Käufers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

1.2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.3. Auch ohne besondere Klarstellung gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2 Vertragsschluß

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung des Käufers zustande. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Datenblätter, Spezifikationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2.2. Branchenübliche Abweichungen unserer Annahme (z.B. durch Auftragsbestätigung) von der Bestellung des Käufers bleiben vorbehalten und berühren nicht den Vertragsschluss.

3 Leistungen der [tech]NEO GmbH

3.1. Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistungen.

3.2. Die Verfügbarkeit der [tech]NEO Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von [tech]NEO liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind.

3.3. [tech]NEO führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit wichtige Gründe dies rechtfertigen. [tech]NEO wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird [tech]NEO den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

3.4. [tech]NEO kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von [tech]NEO für den Kunden zumutbar ist.

3.5. Um die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen und Daten von [tech]NEO sowie von Dritten dauerhaft zu gewährleisten, kann [tech]NEO Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Links ganz oder teilweise abschalten oder ändern inklusive der Vornahme von Updates, Upgrades oder des Bringens auf einen neuen Versionsstand, soweit dies auch nach Abwägung der Interessen anderer Kunden für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Programme, Anwendungen, Skripte und Apps für die der Hersteller- oder Community-Support abgelaufen ist.

3.6. Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich [tech]NEO vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

3.7. Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.

3.8. Eine Nutzungsüberlassung von Servern (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist untersagt.

3.9. Eine Nutzung von Servern zur Bereitstellung von Anonymisierungsdiensten ist ausgeschlossen.

3.10. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsregelungen.

3.11. Für einige zusätzliche Dienste entstehen [tech]NEO Kosten, die wir an unsere Kunden in Form einer Servicegebühr weitergeben. Dabei handelt es sich um Dienste wie z.B. der Vertragsübergabe, der Reaktivierung eines Auftrags oder des erneuten Rechnungsversands.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt [tech]NEO das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften. [tech]NEO verpflichtet sich, das jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im [tech]NEO Kunden-Login anzuzeigen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Stammdaten und Bankverbindungen. [tech]NEO wird dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit und Lastschrifteneinzug durch die Bank.

4.2. Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die [tech]NEO nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt [tech]NEO das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften. [tech]NEO verpflichtet sich, das jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im [tech]NEO Kunden-Login anzuzeigen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Stammdaten und Bankverbindungen. [tech]NEO wird dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteneinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit und Lastschrifteneinzug durch die Bank.

4.3. [tech]NEO stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per E-Mail bereit. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann [tech]NEO hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.

4.4. [tech]NEO kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von [tech]NEO gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. [tech]NEO weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

4.5. Gegen Forderungen der [tech]NEO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Rückabwicklung nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB.

4.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann [tech]NEO ihre Dienste sperren.

4.7. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der zwei monatlichen Entgelten entspricht, in Verzug, kann [tech]NEO das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für [tech]NEO liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

4.8. Bei Zahlungsverzug kann [tech]NEO eine Erstattung des hieraus entstehenden Schadens verlangen. Für Kosten, die wegen Rücklastschriften entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat, kann [tech]NEO ebenfalls Erstattung verlangen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt [tech]NEO das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften. [tech]NEO verpflichtet sich, das jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im [tech]NEO Kunden-Login anzuzeigen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Stammdaten und Bankverbindungen. [tech]NEO wird dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit und Lastschrifteneinzug durch die Bank.

5.2. Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die [tech]NEO nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt [tech]NEO das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften. [tech]NEO verpflichtet sich, das jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im [tech]NEO Kunden-Login anzuzeigen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Stammdaten und Bankverbindungen. [tech]NEO wird dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteneinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit und Lastschrifteneinzug durch die Bank.

5.3. [tech]NEO stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per E-Mail bereit. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann [tech]NEO hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.

5.4. [tech]NEO kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von [tech]NEO gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. [tech]NEO weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

5.5. Gegen Forderungen der [tech]NEO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Rückabwicklung nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB.

5.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann [tech]NEO ihre Dienste sperren.

5.7. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der zwei monatlichen Entgelten entspricht, in Verzug, kann [tech]NEO das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für [tech]NEO liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

5.8. Bei Zahlungsverzug kann [tech]NEO eine Erstattung des hieraus entstehenden Schadens verlangen. Für Kosten, die wegen Rücklastschriften entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat, kann [tech]NEO ebenfalls Erstattung verlangen.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich, sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien, Links uns sonstige Bestandteile nach den aktuellen Best Practices oder Branchenstandards der Informationssicherheit so einzurichten, dass die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten von [tech]NEO, anderen [tech]NEO Kunden sowie von Dritten nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.

6.4. Bei bestimmten Servern hat der Kunde allein Administrationsrechte. [tech]NEO kann diese Server nicht verwalten. Es obliegt daher dem Kunden, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die [tech]NEO zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.

6.5. Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten. Ist eine Wiederherstellung der Daten auf den Systemen von [tech]NEO notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der [tech]NEO übertragen.

6.6. Der Kunde stellt sicher, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen.

6.7. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische, kommerziell erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte darstellen, noch Domains oder Inhalte, die zu Straftaten aufrufen oder Anleitungen hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

6.8. Die Nutzung der [tech]NEO Dienste zur Verbreitung von Schadprogrammen oder missbräuchlich agierenden Botnetzen, zur Versendung von Spam-Nachrichten oder für Phishing, für Marken- und Urheberrechtsverletzungen, bzw. -piraterie, betrügerische oder irreführende Praktiken, Produktfälschung oder sonstige Verhaltensweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen, ist untersagt.

6.9. Der Kunde schließt mit [tech]NEO eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab, sobald [tech]NEO in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.

7. Rechtsfolgen bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

7.1. [tech]NEO kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten von [tech]NEO, anderen [tech]NEO Kunden sowie von Dritten im Sinne von Ziff. 5.3. beeinträchtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn [tech]NEO aufgrund objektiver Anhaltspunkte den Verdacht einer solchen Beeinträchtigung hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt oder für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann [tech]NEO das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

7.2. Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann [tech]NEO das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für [tech]NEO keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.

7.3. Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann [tech]NEO die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

7.4. Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann [tech]NEO auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann [tech]NEO das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

7.5. Bei Anbieten und Darstellen von Inhalten entsprechend Ziff. 5.7. kann [tech]NEO statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

7.6. Verstößt der Kunde gegen ein Verbot aus Ziff. 5.8., kann [tech]NEO die Dienste sperren.

7.7. [tech]NEO kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail Schadsoftware enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

7.8. Der Entgeltanspruch von [tech]NEO besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

7.9. [tech]NEO kann bei schuldhaften Verstößen des Kunden gegen Pflichten aus Ziff. 5 vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schadens verlangen. Den Parteien bleibt der Nachweis eines ausgebliebenen, geringeren oder höheren Schadens vorbehalten.

8. Freistellung

Der Kunde ersetzt [tech]NEO alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. [tech]NEO informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.

9. Haftung der [tech]NEO

9.1. Für Schäden haftet [tech]NEO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von [tech]NEO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt [tech]NEO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den [tech]NEO bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

9.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3. Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an [tech]NEO gezahlt hat.

10. Vertragslaufzeit, Kündigung

10.1. Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.

10.2. Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann [tech]NEO die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. [tech]NEO weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

10.3. Alternativ kann [tech]NEO die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

10.4. Beendet [tech]NEO den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann [tech]NEO nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

Stand 11.06.2016

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